Am einfachsten ist es, wenn Sie alle Unterlagen zu uns mitbringen. Wir besprechen dann alles mit Ihnen und übernehmen anschließend den Schriftverkehr für Sie. Sie können natürlich auch selber an die diversen
Versicherungen und sonstigen Stellen schreiben..
Sterbegeld nur noch für wenige
Durch die Gesundheitsreform 1989 wurden mit Wirkung vom 1.1.1989 die Sterbegelder der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2.100 Mark verringert. Für mitversicherte Familienangehörige zahlt die gesetzliche
Krankenversicherung 1.050 Mark. Später in die gesetzliche Krankenversicherung eingetretene Personen haben keinen Anspruch auf Sterbegeld. Seit dem 01.01.2003 beträgt das gesetzliche Sterbegeld nur noch 525,00 Euro.
Seit dem 01.01.2004 ist das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkasse komplett weggefallem. Die private Vorsorge gewinnt dadurch eine große Bedeutung, denn es ist die Frage: Wer trägt in späteren Jahren im Sterbe- und
Erbfall die dann entstehenden Kosten, wie zum Beispiel für Bestattungskosten, Grab, Danksagungen, Blumenschmuck, Zeitungsanzeige, Trauerkleidung, Grabstein und Grabpflege?
Sterbegeldversicherungen
Sterbegeldversicherungen können hier eine Hilfe sein. Bei uns im Bestattungshaus und bei fast jedem Versicherungsvertreter können Sie eine Sterbegeldversicherung abschliessen.
Sterbegeldversicherungen sind KEINE Geldanlage, sondern sogar eher unrentabel, sie haben aber den grossen Vorteil, dass man diese Versicherungen auch noch im hohen Alter ohne Gesundheitsprüfung abschließen kann und
ausserdem steht dieses Geld genau dann zur Verfügung, wenn es gebraucht wird. Sterbegeldversicherungen werden meist über 3.000,-- bis 6.000, EUR abgeschlossen.
Auch hier sollten Sie sich beraten lassen und mehrere Angebote vergleichen.
Berufsgenossenschaften
Hier meldet der Arbeitgeber selbst den Sterbefall, es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem
Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet.
Private Versicherungen
Auch hier können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Sie benötigen dazu: - Sterbeurkunde - Versicherungspolice - die letzte (aktuellste) Überweisungsquittung. Der Antrag selbst muss schnellstmöglich bei der
Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, am besten umgehend. Deshalb nehmen Sie bitte alle aufgeführten Unterlagen direkt mit.
Beschädigten-Sterbegeld
Beim Tode eines (Kriegs-) Beschädigten wird gemäß § 37 BVG ein Sterbegeld in dreifacher Höhe gezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden (§ 30-33, 34 und 35 BVG).
Anspruchberechtigt sind in folgender Reihenfolge:
Ehegatte/Ehegattin, Kinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegekinder, Enkel, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder. Voraussetzung ist jeweils, dass die Bezugsberechtigten mit dem Verstorbenen in häuslicher
Gemeinschaft gelebt haben.
Gewerkschaften
Eine Reihe von Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen das Mitgliedsbuch sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden.
Sterbekassen
Hier gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei privaten Versicherungsgesellschaften.
Kosten einer Beerdigung
Die Gesamtkosten
einer Beerdigung können sich schnell aufsummieren und den Bereich zwischen 3.000,00 und 6.000,- EUR erreichen. Hierbei entfallen etwa 40 bis 60 % auf die kommunalen oder kirchlichen Gebühren für den Friedhof, der Rest entfällt dann auf Bestatter, Steinmetz, Gärtner, Tageszeitung, Arzt, Druckerei, Gaststätte und für all die anderen Kleinigkeiten, die bei einer Beerdigung so anfallen.
Sie sollten sich im Trauerfall persönlich in mehreren Instituten beraten lassen.
Telefonische Auskünfte sind ungenau (und bei unseriösen Instituten meist viel niedriger, als das, was hinterher wirklich in der Rechnung steht) Auch der Umfang der erbrachten Dienstleistungen ist sehr
unterschiedlich. Zu einer Beerdigung gehört viel mehr, als nur jemanden einzusargen und auf den Friedhof zu bringen.
Am Besten ist es natürlich, sich schon mal etwas umzusehen und beraten zu lassen bevor jemand gestorben ist. Dann können Sie sich unbefangener und ohne jeden Termindruck informieren. Wenn jemand gestorben ist, hat
man den Kopf so voll mit vielen Gedanken, dass es sehr schwierig ist alle Entscheidungen ruhig und durchdacht zu treffen.
Das Allerbeste wäre natürlich, wenn jeder für sich selbst einen Vorsorgevertrag abschliesst. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Bestattung später einmal so abläuft, wie Sie es sich vorstellen und vor allem
haben Sie selber Ihren Angehörigen einige schwierige Entscheidungen abgenommen.
Noch ein Tipp zum Schluss: Sparbücher eignen sich nicht zur Bestattungvorsorge, denn leider müssen wir alle damit rechnen, eines Tages in ein Alten- oder Pflegeheim zu kommen. Dann werden sämtliche Mittel vorrangig
für die Heimkosten aufgebraucht und später findet oftmals eine Bestattung durch das Sozuialamt oder Ordnugnsamt statt.
Lassen Sie sich für Ihren speziellen Fall bei mehreren Bestattern beraten und schliessen dann bei demjenigen, der Ihnen am Besten gefällt, einen Vorsorgevertrag ab.
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