Beratung, Betreuung und Hilfe · vor, während und nach dem Trauerfall

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Beantragung von Renten

Wenn es soweit ist, dann helfen wir Ihnen natürlich auch beim Rentenantrag. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie heraussuchen müssen und fahren auch mit Ihnen zur zuständigen Rentenstelle.

 

Falls Sie das selber erledigen möchten, dann finden Sie hier eine ausführliche Liste:

Beantragung von Renten

Zuerst wird der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt.

Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht rückzahlbar ist) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist.

Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der Witwe, Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse sowie die spezielle Sterbeurkunde halten Sie bitte bereit. Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60% der vorherigen Bezüge ein.

So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente

(spätestens nach 20 Tagen)

Sie brauchen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen:

  • Familienstammbuch und Sterbeurkunde
  • Einen gültigen Personalausweis oder Pass
  • Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers
  • Letzter Rentenbescheid der / des Verstorbenen
  • Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus der Beamtenvorsorge, sämtliche Versicherungsrenten aus der Knappschaft.
  • Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Rentenantragstellers (Erwerbsbezüge/Beamtenbezüge)
  • Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, z.B. Ärzte, Apotheker)
  • Flüchtlingsausweise (Verstorbene / Verstorbener und Antragsteller)
  • Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind.
  • Beleg über die Vorschusszahlung
  • Die Ungleichbehandlung von Mann und Frau bei der Hinterbliebenenreglung wurde inzwischen beseitigt. Der Anspruch auf Witwenrente ist nicht davon abhängig, dass die verstorbene Ehefrau zum Familienerhalt überwiegend beigetragen hat. Weiterhin wird ein eigenes Einkommen des überlebenden Ehegatten auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Rente nur gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird. Alle Einkünfte aus Renten- und Beamtenversorgungen werden auf die Witwenrente angerechnet. Unterlagen müssen vorgelegt werden. Dies gilt nicht für die ersten 3 Monate nach Eintritt des Sterbefalls. Deshalb auch bei hohen Eigeneinkünften für diesen Zeitraum Antrag auf Vorschusszahlung bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Postrentendienst stellen.
  • Waisenrenten

    Waisen bis zum 18. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde
  • Waisenrenten
  • Waisen über dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr:

  • Geburtsurkunde
  • Schul-,Studium- oder Berufsausbildungsbescheinigung (Lehrvertrag)
  • Beamten-Beihilfen
  • Stand der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen, die Personalberatungsstellen, bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner