Beratung, Betreuung und Hilfe · vor, während und nach dem Trauerfall

Bestattungen Kruse-Köster e.K.·Parkweg 16·32457 Porta Westfalica

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Bestattungsart und Bestattungsort

Üblicherweise findet die Bestattung am Wohnort statt. Auf besonderen Wunsch können Sie allerdings auch einen anderen Friedhof wählen. Dies muss dann allerdings von der zuständigen Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Die häufigste Bestattungsart ist immer noch die Erdbestattung. Hier wird direkt nach der Trauerfeier der Sarg zum Grab gebracht und beigesetzt. Man unterscheidet Wahl- und Reihengräber. Reihengräber sind immer einzelne Gräber und werden in Porta Westfalica für 30 Jahre erworben. Nach Ablauf dieser 30 Jahre muss das Grab eingeebnet werden. Wahlgräber können Sie als Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab mit mehr als 2 Plätzen erwerben. Wahlgräber werden für 40 Jahre vergeben und können nach Ablauf dieser Zeit wieder neu „gepachtet” werden. Zusätzlich besteht in Barkhausen ein Feld für „Rasengräber”. Särge oder Urnen werden in einer Rasenfläche beigesetzt und die Grabstelle wird mit einer flachen und ebenerdig im Boden versenkten Namensplatte gekennzeichnet. Diese Gräber müssen nicht gepflegt werden und sind für alle Portaner Bürger gedacht. Die kirchlichen Friedhöfe in Hausberge und Lohfeld bieten diese Möglichkeit ebenfalls für ihre Gemeindemitgleider an.

Allen anderen Bestattungsarten geht immer die Feuerbestattung voraus. Meist wird hier eine Trauerfeier abgehalten, wie bei der Erdbestattung auch. Anschließend wird der Sarg mit dem Verstorbenen zum Krematorium gebracht und dort eingeäschert. Nach etwa 10 bis 14 Tagen ist die Urne mit der Totenasche dann wieder dort, wo die Beisetzung erfolgen soll. Dann ist wieder die Erdbestattung in einem Urnengrab oder dem obengenannten Rasengrab die häufigste Wahl. Zusätzlich besteht seit einigen Jahren in Möllbergen ein anonymes Urnenfeld. Die Urne wird in einer Rasenfläche beigesetzt und der genaue Ort bleibt unbekannt. Für Einwohner Mindens besteht auf dem Südfriedhof eine anonyme Urnenstätte und neuerdings gibt es in Minden auch ein Columbarium. Dort werden die Urnen in ein Wandfach gestellt und dann eingemauert.

Weiterhin gibt es noch die Seebestattung, dabei wird die Urne auf See beigesetzt. Dies ist inzwischen in allen Weltmeeren möglich. Normalerweise erfolgt die Seebestattung von einem Schiff aus. Neuerdings ist das auf der Nordsee auch aus einem Hubschrauber heraus möglich.

Asche zu verstreuen ist im Moment in Deutschland nur in Rostock möglich, sonst nirgendwo.

 

Hier noch ein paar Stichpunkte zur Rechtslage:

Bestattungsart und Bestattungsort

Zunächst einmal bestimmt der Wille des Verstorbenen den Ort und die Art der Beerdigung. Normalerweise werden die Hinterbliebenen den Letzten Willen auch angemessen umsetzen, eine Strafbewehrung durch irgendeine Rechtsvorschrift bei einer Nichtbefolgung des Letzten Willens gibt es aber nicht. Allerdings sind natürlich formgerechte Anordnungen für Angehörige rechtlich bindend, die Bestattung muss in der Art und Weise von statten gehen, wie es sich der Verstorbene gewünscht hat. Der Verstorbene kann die Reihenfolge der für die Bestattung vom Gesetz her zuständigen Personen durch seinen Willen außer Kraft setzen.

Gibt es keine Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen befugt, über die Art und Weise und den Ort der Bestattung zu entscheiden. Der Wille des Ehegatten ist dabei vorrangig dem Willen anderer Verwandter. Danach folgen die Kinder, die Ehegatten der Kinder, die übrigen näheren oder entfernteren Verwandten oder Verlobten. Sind Verwandte gleichen Grades entscheidungsbefugt, so ist normalerweise eine einvernehmliche Lösung erforderlich. Bei unüberbrückbaren Differenzen entscheidet die zuständige Polizeibehörde oder die Ordnungsbehörde. Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr obliegt den Erziehungsberechtigten oder Betreuungsberechtigten die Entscheidung.

TIPP: Die Feuerbestattung ist heute von beiden christlichen Konfessionen anerkannt, es gibt keinen Grund, sogenannten „Feuerbestattungsvereinen” beizutreten.